Zwei Klassen Gesellschaft bei der Wiener Polizei!

Die Dienstanweisung der LPD Wien vom 05.08.2021 schlägt—bei allem Verständnis für die durch die LPD Wien  scheinbar gesehene  Notwendigkeit der Hintanhaltung weiterer COVID-19 Infektionen— dem Fass den Boden aus. 

Erstmalig wird scheinbar  zwischen „angepassten“ und „weniger angepassten“ Kolleginnen und Kollegen unterschieden. 

Anders kann man die „Disziplinierungsmaßnahme“  MNS-Maskenpflicht für nicht getestete Kolleginnen und Kollegen in Gemeinschafsräumen, Büros, Aufenthaltsräume, Sanitärräumen etc. nicht bezeichnen. 

Diese Maßnahme orientiert sich nicht an einer tatsächlich vorhandenen oder möglichen Infektiosität, führt Eigenverantwortung ad absurdum und trägt aus Sicht der AUF/FEG nur zu einer Spaltung innerhalb Kollegenschaft in Wien bei. 

Die AUF/FEG im Fachausschuss hat daher den Antrag gestellt, dass der Dienstgeber diese bedenkliche Vorgangsweise nachvollziehbar und faktenbasierend  zu erklären hat.  Sollte dies durch den Dienstgeber nicht möglich sein, ist die ggst. Dienstanweisung (PAD/21/433341/38/AA) v. 05.08.2021 aufzuheben oder abzuändern. 

Die Kolleginnen und Kollegen der LPD Wien haben in den letzten Jahren Ihren Dienst unter schweren Bedingungen gemeistert. Ein wesentlicher Faktor war  interner Zusammenhalt.   

Gefährden Sie diesen Zusammenhalt nicht!