Vorrückungsstichtag..............die unendliche Geschichte!


Seit 13 Jahren kämpfen einige wenige Kolleginnen und Kollegen hartnäckig um eine gerechte Anrechnung ihrer Vordienstzeiten und entsprechenden Einstufung. Doch trotz mehrerer höchstgerichtlicher Entscheidungen, in denen die Rechtswidrigkeit ihrer diskriminierenden Einstufung bestätigt wurde, verweigert ihnen der Dienstgeber bis heute eine gleichbehandelnde Anrechnung ihrer Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag. 

Die AUF/FEG unterstützt hier ihre Mitglieder nach wie vor im Verfahren und darf sich nun wieder einmal über einen Teilerfolg freuen. Nachdem wir wie berichtet in zahlreichen Verfahren bereits eine Verbesserung erstreiten konnten, haben nun neuerlich mehrere Betroffene per Gerichtsurteil durch das BVerwG eine Verbesserung zuerkannt bekommen (Erhöhung des Besoldungsdienstalters um 2 Jahre) und somit auch den Anspruch auf Nachzahlung von Bezugsdifferenzen (für die Dauer ab der Verfahrensführung/Antragstellung zuzüglich des vor Verjährung geschützten Zeitraums) bestätigt erhalten. Erwartungsgemäß sträubt sich der Dienstgeber aber weiterhin und setzt seine schier unglaubliche Urteilsresistenz fort, um die Herstellung von Gerechtigkeit zu verzögern. Die Dienstbehörden legen daher aktuell Revision gegen diese Urteile ein und haben bereits mit ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung ihrer Berufung die nächste Schlappe erlitten. Das BVerwG findet gottseidank auch, dass dreizehn Jahre genug sind und endlich „Zahltag“ ist. Man darf also gespannt sein, wie der Dienstgeber darauf reagiert und ob er neuerlich ev. mit fadenscheinigen Ausreden die Verbesserung und Nachzahlung hinauszögern wird. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und vielleicht erleben wir ja doch noch eine positive Überraschung. Die AUF/FEG wird in dieser Sache jedenfalls nicht aufgeben und selbstverständlich auch in den Verfahren, wo Betroffene bereits verstorben sind, deren Hinterbliebene weiter dabei unterstützen, dass sie zu ihrem Recht kommen.

Euer Team der AUF/FEG